Bei der Zahlstelle des Amtsgerichts Höxter können Einzahlungen an das Gericht geleistet werden.

Die Einzahlungen können in bar während der Sprech- und Besuchszeiten oder auch durch Überweisung auf das Konto des Amtsgerichts Höxter bei der Postbank vorgenommen werden. Gebühren und Strafen können auch per Scheck, der von der Zahlstelle der Zentralen Zahlstelle Justiz zur Einziehung vorgelegt wird, gezahlt werden. Bargeldlose Einzahlungen per Bankkarte oder Kreditkarte sind leider nicht möglich.

Als Verwendungszweck ist stets das Aktenzeichen anzugeben, da Ihre Einzahlung sonst nicht entsprechend verbucht werden kann!

Gerichtsgebühren können zudem mittels elektronischer Kostenmarke externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab gezahlt werden. Diese ist insbesondere für eilbedürftige Verfahren vorgesehen, die eines Kostenvorschusses bedürfen. Sie ist dagegen nicht für Forderungen geeignet, für die bereits gerichtliche Kostenrechnungen ausgestellt wurden.

Durch die Zahlstelle erfolgt auch die bare Auszahlung der Entschädigung für die Zeugen (Fahrtkosten, Verdienstausfall).

Abweichende Bankverbindung für die Hinterlegung von Geld:

Alleinige Hinterlegungskasse für die Justiz in Nordrhein-Westfalen ist die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab mit folgender Bankverbindung:

BLZ 440 000 00, Deutsche Bundesbank, Filiale Dortmund
Kontonummer 410 015 10
IBAN: DE57 4400 0000 0041 0015 10
BIC: MARKDEF1440
Geben Sie bitte als Verwendungszweck das Hinterlegungsgericht und Ihr Hinterlegungsaktenzeichen an
(z. B. Amtsgericht Höxter 7 HL 123/12 ).

Für die Überweisung von Sicherheitsleistungen im Zwangsversteigerungsverfahren gilt eine andere Bankverbindung:

Zentrale Zahlstelle Justiz
BLZ 300 500 00, Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
Kontonummer 1474816
IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16
BIC: WELADEDD