Kirchenaustritt

Soweit Sie im Bezirk des Amtsgerichts Höxter wohnen, können Sie hier unter Vorlage des gültigen Personalausweises den Austritt aus einer Kirche (Konfession) erklären.

Für die Erklärung des Kirchenaustritts entsteht pro Person eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro.

Hinweis:

Im Internet wird zurzeit ein Service angeboten, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von 29,90 Euro aus der Kirche auszutreten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kauf und Nutzung des dort angebotenen Vordrucks/Service nicht von der Zahlung der gerichtlichen Gebühren und der Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht entbindet. Dies gilt auch für die Beglaubigung der Erklärung durch einen Notar.

(§6 KiAustrG NW in Verbindung mit § 124 und Ziffer 5 des Gebührenverzeichnisses Anlage 2 des Justizgesetzes NRW)

Besonderheiten bei Minderjährigen

  • Für Kinder unter 12 Jahre und für Geschäftsunfähige können gesetzliche Vertreter, denen die Personensorge zusteht, die Erklärung abgeben, diese müssen zeitgleich bei Gericht vorsprechen.
  • Bei Kindern zwischen Vollendung des 12. und 14. Lebensjahres kann der Austritt nicht gegen deren Willen erklärt werden. Die Zustimmung kann das Kind nur selbst abgeben und muss daher zusammen mit seinen gesetzlichen Vertretern zur Erklärung beim Notar oder beim Amtsgericht erscheinen.
  • Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können Minderjährige selbst den Austritt erklären, auch gegen den Willen ihrer gesetzlichen Vertreter.