Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen.
Hierzu weist das Amtsgericht Höxter auf Folgendes hin:
Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen.
Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung
entweder bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der/die Erklärende seinen/ihren Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort
oder bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.
Weitere Informationen bekommen sie auf der Seite Kirchenaustritte.