Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen.

Hierzu weist das Amtsgericht Höxter auf Folgendes hin:

Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen.

Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung

entweder bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der/die Erklärende seinen/ihren Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort

oder bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.

Weitere Informationen bekommen sie auf der Seite Kirchenaustritte.